News zum Thema Freihandel und Ursprung
Hier finden Sie die neuesten Informationen aus der Welt des Freihandels und des präferenziellen Ursprungs
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Brexit | 11.02.2019 | Die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland haben am 11. Februar ein bilaterales Handelsabkommen unterzeichnet. Im Bereich Freihandel gibt es im Moment zwei Szeanirien. Szenario 1 (Deal Szenario mit der EU) Szenario 2 (no Deal Szenario mit der EU) Sollte das Vereinigte Königreich mit der EU bis am 29. März 2019 keinen Deal abgeschlossen haben, ist das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 zolltechnisch nicht mehr mit der EU verbunden. Es gälte dann das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich. Für Schweizer Exporteure wären alles Waren - Exporte nach dem Vereinigten Königreich aus präferenzieller Sicht neu zu beurteilen. Vormaterialien aus den EU Staaten wären dann als Drittlandmaterial zu klassifizieren. Es besteht eine grosse Gefahr, dass Schweizer Exportwaren, die Dank der Kumulation mit EU Vormaterialien einen präferenziellen Status hatten, diesen beim Export in das Vereinigte Königreich verlieren könnten. Publikation des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem "Brexit" (Stand 11.02.2019) |
FHA | 01.02.2019 | Generelle Lieferantenerklärungen sind neu zwei Jahre gültigGenerelle Lieferantenerklärungen im Inland (Schweiz & Liechtenstein) sind, sofern sie ab dem 1. Februar 2019 ausgestellt wurden, für bis zu zwei Jahren gültig. Konkret heisst das, dass sich die Gültigkeit von einem auf zwei Jahre erhöht, sofern der Aussteller dies wünscht und im Dokument entsprechend erwähnt. Als zusätzliche Erleichterung verlangt der Zoll keine im Original unterschriebenen Erklärungen mehr. Sie können elektronisch übermittelt und archiviert werden. Dank diesen Erleichterungen werden die administrativen Vorgänge signifikant reduziert, sofern die in den Unterlagen erwähnten Waren während der angegebenen Zeit keine Ursprungsveränderung erfahren. Für Aussteller von Generellen Lieferantenerklärungen empfiehlt es sich darum eine regelmässige Überprüfung der Ursprungskalkulation vorzunehmen. |