Präferenzieller Ursprung und mehr
Die präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der Schweiz


Über mich

Seit über 25 Jahren beschäftige ich mich mit dem Thema Ursprung. Als Lehrling ging es mir vorerst darum, dass die Dokumente "korrekt" ausgefüllt waren, damit sie vom Zoll auch ja abgestempelt wurden. Ich fragte mich damals, was die Bemerkung auf der Rückseite "genügend bearbeitet gemäss Liste" eigentlich genau beinhaltet. Ich habe dann schnell realisiert, dass dieser Satz ziemlich viel Zündstoff enthält. "Es wird ja in einem Betrieb in der Schweiz" hergestellt", diese Feststellung reicht bei weitem nicht aus. Mit diesem einfachen Satz "genügend bearbeitet gemäss Liste" erklärt der Unterzeichner des Dokumentes, dass er/sie das Freihandelsabkommen das die Schweiz mit dem Empfangsland der Ware abgeschlossen hat, studiert, die Bedingungen, die zur Erlangung des präferenziellen Ursprungs kennt und eine Kalkulation zur Ursprungsbestimmung gemacht hat. 

In einer meiner geschäftlichen Tätigkeiten hatte ich dann die Gelegenheit, den präferenziellen und nicht präferenziellen Ursprung der gesamten Produktpalette von Grund auf zu festzulegen. Prozesse mussten mit dem Einkauf und der Buchhaltung aufgegleist werden,  Einkaufsbedingungen neu formuliert und durchgesetzt und die Produkte auf Grund der autonomen Ursprungsregeln und der Freihandelsabkommen bestimmt werden.
Die grösste Schwierigkeit bestand darin, dass ich die Freihandels- und Verordnungstexte richtig interpretieren und auch umsetzen konnte. Dabei haben mir Zollbeamte, die anlässlich meiner Ausbildung zum Exportfachmann EFH / Eidg. dipl. Exportleiter Fachreferate gehalten haben sehr geholfen.

Stephan Brugger
Eidg. dipl. Aussenhandelsleiter

In einer meiner geschäftlichen Tätigkeiten hatte ich dann die Gelegenheit, den präferenziellen und nicht präferenziellen Ursprung der gesamten Produktpalette von Grund auf zu festzulegen. Prozesse mussten mit dem Einkauf und der Buchhaltung aufgegleist werden,  Einkaufsbedingungen neu formuliert und durchgesetzt und die Produkte auf Grund der autonomen Ursprungsregeln und der Freihandelsabkommen bestimmt werden.

Die grösste Schwierigkeit bestand darin, dass ich die Freihandels- und Verordnungstexte richtig interpretieren und auch umsetzen konnte. Dabei haben mir Zollbeamte, die anlässlich meiner Ausbildung zum Exportfachmann EFH / Eidg. dipl. Exportleiter Fachreferate gehalten haben sehr geholfen.

Ich hatte dann das Bedürfnis, mein Wissen an andere Interessierte weiterzugeben und so gebe ich in meiner Freizeit seit über 20 Jahren Kurse zum Thema Zoll und Ursprung bei Swiss Export Zürich und in verschiedenen Migros Klubschulen.